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Unser Verleih

UNSER VERLEIH

Leihen statt kaufen. Von Nachbarn für Nachbarn.

Vom Vertikutierer bis zur Hüpfburg: Mitglieder leihen bei uns, was man nur ab und zu braucht. Das spart Geld, Platz in der Garage und Wartungsärger.

30+Geräte & Maschinen
40Biertischgarnituren
54Plätze im Vereinsraum

SO FUNKTIONIERT DER VERLEIH

In vier Schritten zum Gerät

  1. 1AuswählenPassendes Angebot und Wunschtermin festlegen.
  2. 2AnfragenPer Telefon oder WhatsApp melden. Abgeholt wird erst nach Absprache.
  3. 3AbholenÜbergabe zum vereinbarten Termin an der Gerätehalle.
  4. 4ZurückbringenGereinigt und betriebsbereit zur vereinbarten Zeit.

Für Mitglieder. Für den Ort.

Der Verleih steht Mitgliedern für den privaten Gebrauch offen und wird ehrenamtlich betreut. Kindergärten im Vereinsgebiet und aktive Vorstandsmitglieder leihen kostenlos. Die Preise und Mietbedingungen erhalten Mitglieder mit der Infomappe oder auf Anfrage.

Warum alles kaufen, was man nur gelegentlich benötigt? Unser Verein stellt praktische Geräte und Ausstattung für Haus, Garten und Veranstaltungen bereit.

Was möchten Sie ausleihen?

So läuft eine Anfrage ab

  • Gewünschtes Gerät oder Angebot auswählen.
  • Zeitraum, Einsatzzweck und Kontaktmöglichkeit mitteilen.
  • Verfügbarkeit, Einweisung, Übergabe und Rückgabe mit dem Verein abstimmen.

Wer darf ausleihen?

Die Nutzungsberechtigung und Bedingungen unterscheiden sich je nach Angebot. Manche Leistungen stehen auch Nichtmitgliedern, Schulen, Firmen oder Vereinen offen. Bitte fragen Sie gezielt nach.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Ausleihe

Wie frage ich ein Gerät oder Zubehör an?

Nennen Sie uns das gewünschte Angebot, Ihren Wunschtermin und eine Kontaktmöglichkeit. Wir melden uns zur Abstimmung zurück.

Wie erfahre ich, ob etwas verfügbar ist?

Die Verfügbarkeit wird individuell mit dem Verein geklärt. Eine Darstellung auf der Website ist keine verbindliche Reservierungsbestätigung.

Was muss ich bei der Rückgabe beachten?

Bitte vereinbaren Sie Übergabe und Rückgabe vorab. Die Hinweise zum jeweiligen Gerät und die vereinbarten Bedingungen sind maßgeblich.